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Der Fall der internationalen Kindesentführung von Karl und Johann Echternach aus Deutschland und der
13. Zivilsenat (4. Senat für Familiensachen) des OLG Brandenburg
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13. Zivilsenat (4. Senat für Familiensachen) weist Anhörungsrügen der Verfahrensbeteiligten zurück (13 UF 162/17)
Die Verfahrensbeteiligten (das Jugendamt und die Verfahrensbeiständin) haben eine Anhörungsrüge beim 4. Senat für Familiensachen in der Sache 13 UF 162/17 eingereicht. Diese wurden im Beschluss vom 22.06.2020 zurückgewiesen. Alle Juristen, die das Verfahren beobachten und beurteilen, haben davon abgeraten den Beschluss zur Zurückweisung der Anhörungsrügen zu veröffentlichen, da er lediglich ein juristisches Anti-Beispiel darstellt, wie man es als Richter besser nicht machen s
Bjoern Echternach
21. Nov. 20201 Min. Lesezeit
Stellungnahme des Jugendamts gegen den 4. Senat für Familiensachen des OLG Brandenburg
14.05.2020 Famililensache E..... / E..... K..... E....., geb. XX.XX.XXXX J..... E....., geb. YY.YY.YYYY wg. elterlicher Sorge Sehr...
Bjoern Echternach
7. Juni 20203 Min. Lesezeit
Verfahrensbeistand erhebt Anhörungsrüge gegen den 4. Senat für Familiensachen des OLG Brandenburgs
im Sorgerechtsverfahren 13 UF 162/17 An das Brandenburgische Oberlandesgericht 4. Senat für Familiensachen Getrud-Piter-Platz 11 14770...
Bjoern Echternach
3. Juni 20202 Min. Lesezeit
13. Zivilsenat (4. Senat für Familiensachen) des OLG Brandenburg hebt Rückführungsurteile in Japan auf (13 UF 162/17)
--- Es ist einmalig im deutschen Familienrecht, dass ein Gericht gegen die Empfehlungen des Jugendamts, des Verfahrensbeistands und des Sachverständigen entschieden hat. Einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte ist ebenfalls, dass ein deutsches Obergericht die Rückführung von ins Ausland entführten Kinder ablehnt, bei bestehenden Rückführungsurteilen im Entführungszielland. --- Zusammenfassung: Die Kinder wurden am 01.06.2017 von der Mutter nach Japan entführt. Am 20.09.201
Bjoern Echternach
1. Juni 202025 Min. Lesezeit
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