Richter des 13. Zivilsenat / 4. Senat für Familiensachen des OLG Brandenburg (Axel Burghart und Birgit von Bülow) stellen den Umgang im Verfahren 13 UF 157/17 nicht her
- Bjoern Echternach
- vor 22 Stunden
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Die Richter Axel Burghart und Birgit von Bülow haben nun fast 9 Kalenderjahre gewartet. Die Kinder wurden am 31.05.2017 entführt. Den Beschluss haben Axel Burghart und Birgit von Bülow in einer Kindsschaftssache erst am 06.01.2026 erlassen können - vorher haben beide Richter es vielleicht nicht geschafft? Die Kurzfassung ist: Der 13. Zivilsenat / 4. Senat für Famliensachen des OLG Brandenburg hat schon ein wieder ein Verfahren, in dem kleine Kinder betroffen sind, beendet ohne den Umgang von entführten Kinder mit beiden Eltern herzustellen.
Die Kurzfassung des naiven Beschlusses der Richter Axel Burghart und Birgit von Bülow:
a) Die bindungsintolerante, kindesentführende Mutter: Die Mutter, die die Kinder Karl und Johann Anfang 2017 nach Japan entführt hat, keinen Umgang zugelassen hat und man noch nicht einmal Gewissheit hat ob Karl und Johann Echternach noch leben, deren Rückführung die Richter Vera Krüger-Velthusen und Holger Wendtland - trotz Rückführungsurteilen von 3 japanischen Gerichten nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) und Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) - abgelehnt haben - wird von den Richtern Axel Burghart und Birgit von Bülow als bindungstolerant beschrieben. Die Mutter hat seit der Kindesentführung 2017 keinen einzigen Umgang zugelassen, kein Foto gesandt und kein Geschenk zum Geburtstag, zu Weihnachten oder Oster weitergeleitet - aber für die Richter Axel Burghart und Birgit von Bülow ist sie bindungstolerant.
b) Weiter wirft das Gericht dem Vater vor, dass seine Vollstreckungsversuche in Japan erfolglos blieben. Zusätzlich stellt es die Behauptung auf, dass die Vollstreckungsurteile nicht zugestellt werden konnten. Es dürfte jedem juristischem Laien bewusst sein, dass es keine Vollstreckungen geben würde, wenn die Urteile nicht zugestellt werden könnten. Was das Gericht - namentlich die Richter Vera Krüger Velthusen, Holger Wendtland, Axel Burghart und Birgit von Bülow - verweigen ist die Tatsache, dass die japanischen Behörden mitgeteilt haben, dass Karl und Johann nur zurückgeführt werden, wenn und sobald das Sorgrechtsurteil des AG Nauen für den Vater bestätigt würde - von Seiten des Gerichts ist das nie erfolgt und die Richter Vera Krüger-Velthusen und Holger Wendtland haben sogar der entführenden, bindugngsintoleranten Mutter das Sorgerecht nach der internationalen Kindesentführung zugesprochen. Die Hinweise und Bitten des Auswärtigen Amts, des Jugendamt Havellands, der Verfahrensbeiständin Frau Sybille Kümmel und des Sachverständigen Prof. Dr. Esser von der Akademie für Psychotherapie und Interventionsforschung und der Universität Potsdam verhallten bei Vera Krüger-Velthusen und Holger Wendtland scheinbar ungehört.
c) Die Richter Axel Burghart und Birgit von Bülow, die sich mit der Umgangssache seit 2017 Zeit liessen, möchten scheinbar keinen Umgang nach deutschem Recht - andernfalls hätten sie diesen nach der Kindesentführung 2017 hergestellt.
Die Richter Axel Burghart und Birgit von Bülow möchte statt eines Wechselmodells oder eines Residenzmodells, dass ein Elternteil nur noch 1x im Monat einen Brief schreiben darf und Geschenke schicken darf - in der Hoffnung, dass diese von dem entführenden Elternteil weitergeleitet werden. Das ist, in Anbetracht der Tatsache, dass es Rückführungsurteile gab, die von den Richtern nicht genutzt wurden, ziemlich naiv.
Das Fazit ist: Das Sorgerechtsverfahren 13 UF 162/17 hat duch die Richter Vera Krüger-Velthusen und Holger Wendtland, die Rückführung von Karl und Johann Echternach nach den Rückführungsurteilen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) und Kinderschutzübereinkommen (KSÜ, abgelehnt - das Umgangsverfahren 13 UF 157/17 möchte durch die Richter Axel Burghart und Birgit von Bülow den Umgang der entführten Kinder Karl und Johann Echternach mit beiden Eltern nicht herstellen.
Das Sorgerechtsverfahren 13 UF 162/17 durch die Richter Vera Krüger-Velthusen und Holger Wendtland, das Umgangsverfahren 13 UF 157/17 durch Axel Burghart und Birgit von Bülow wird für entführte Kinder keinen Umgang mit beiden Eltern herstellen.
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