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Vera Krüger-Velthusen und Holger Wendtland, die die bewilligte Rückführung von entführten Kindern abgelehnt haben, machen Karriere

Wie auch schon Vera Krüger-Velthusen, die nebenher auch als Klangtherapeutin arbeitet und die zur Pressesprecherin des OLG Brandenburg ernannt wurde, macht nun auch Holger Wendtland, der nebenher an der Universität Frankfurt/Oder lehrt, mit seiner Ernennung zum Vizepräsidenten des OLG Brandenburg, nun große Karriere. Beide Richter haben die bewilligte Rückführung der 2017 nach Japan entführten Kinder Karl und Johann Echternach abgelehnt, gegen a) ein deutsches und vier japanische Gerichtsurteile

b) gegen die Empfehlungen der japanischen Gerichte

c) gegen die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG, die Rückführungen eindeutig als Realisierungen des Kindeswohls ansehen

d) gegen die Empfehlung des Jugendamts Havelland, gegen die Empfehlung der Verfahrensbeiständin und gegen die Empfehlung des Sachverständigen der Universität Potsdam, der einer der renommiertesten Kinder- und Jugendpsychologen Deutschlands ist

e) gegen zwei Kinderschutzkonventionen (Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) und das Kinderschutzübereinkommen (KSÜ)) f) unter dem 3/4 jährlichen Versuch der Anwendung japanischen materiellen Rechts

g) ohne die Kinder Karl und Johann Echternach gesehen zu haben


ohne eine einzige mündliche Anhörung nach fast 3 Jahren Verfahrensdauer.


Die Anhörungsrügen der Verfahrensbeiständin und des Jugendamts wurden von beiden Richtern zurückgewiesen.


Im Umgangsverfahren, das bereits seit 2017 läuft, haben Vera Krüger-Velthusen und Holger Wendtland den Umgang der Kinder mit beiden Elternteilen nicht hinbekommen. Seit 2017 gibt es kein Lebenszeichen der beiden entführten Kinder.

Bei einer Rückführung hätten die Kinder Karl und Johann Echternach, nach § 1684 BGB, beide Eltern sogar im Wechselmodell haben können. Seit 2017 haben die beiden Kinder ein Elternteil und dessen Familie überhaupt nicht. Bei einer Verfahrensdauer seit 2017 (!) scheint es scheinbar beide Richter nicht zu kümmern, dass der Umgang von Karl und Johann Echternach mit ihrem zweiten Elternteil und dessen Famlie überhaupt nicht stattfindet.


Entsprechen solche Vorgehensweisen, solche Verfahrensdauern, solche Urteile und solche Ergebnisse dem Kindeswohl?

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